ASF

Anordnung erhalten? Jetzt ruhig den nächsten Schritt klären.

Das ASF richtet sich an auffällige Fahranfänger in der Probezeit und wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Wir erklären den organisatorischen Weg ohne Vorwürfe.

Passende Angebote

Dein Ziel im Überblick.

01

Was du jetzt tun solltest

Prüfe das Schreiben der Behörde und die dort genannte Frist. Melde dich frühzeitig mit dem Schreiben bei uns, damit wir Angebot und Termin einordnen können.

02

Seminar statt Einzelunterricht

Das ASF besteht nach § 35 FeV aus vier Gruppensitzungen von jeweils 135 Minuten innerhalb von zwei bis vier Wochen. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine Fahrprobe zur Beobachtung des Fahrverhaltens statt. Die konkreten Termine müssen vollständig besucht werden.

03

ASF ist nicht FES

ASF betrifft die Probezeit und eine behördliche Anordnung. Das freiwillige Fahreignungsseminar FES richtet sich an eine andere Ausgangslage.

Klar beantwortet

Häufige Fragen.

Wie erfahre ich, welcher Weg zu mir passt?

In einem persönlichen Gespräch klären wir Ziel, vorhandene Fahrerlaubnisse, Erfahrung, Standort und Zeitrahmen. Danach erhältst du einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan.

Kann ich die behördliche Frist ignorieren?

Nein. Maßgeblich ist das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde. Melde dich rechtzeitig, damit die Teilnahme innerhalb der Vorgaben organisiert werden kann.

Dein nächster Schritt

Erzähl uns, wo du hinwillst.

Wir klären deine Ausgangslage persönlich und entwickeln daraus einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan – ohne künstliche Preis- oder Zeitversprechen.

Ausbildungsweg starten